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hinkendes Inhaberpapier

См. также в других словарях:

  • Spareinlage — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Spareinlagen sind Einlagen bei Kreditinstituten, die der unbefristeten Geldanlage dienen und nicht für den… …   Deutsch Wikipedia

  • Sparbuch — Spareinlagen sind Einlagen bei Kreditinstituten. Inhaltsverzeichnis 1 Formen 2 Rechtliche Lage in Deutschland 3 Sparbuch 3.1 Verzinsung 3.2 Verfügung vom Sparbuch …   Deutsch Wikipedia

  • Sparguthaben — Spareinlagen sind Einlagen bei Kreditinstituten. Inhaltsverzeichnis 1 Formen 2 Rechtliche Lage in Deutschland 3 Sparbuch 3.1 Verzinsung 3.2 Verfügung vom Sparbuch …   Deutsch Wikipedia

  • Sparkassenbuch — Spareinlagen sind Einlagen bei Kreditinstituten. Inhaltsverzeichnis 1 Formen 2 Rechtliche Lage in Deutschland 3 Sparbuch 3.1 Verzinsung 3.2 Verfügung vom Sparbuch …   Deutsch Wikipedia

  • Sparkonto — Spareinlagen sind Einlagen bei Kreditinstituten. Inhaltsverzeichnis 1 Formen 2 Rechtliche Lage in Deutschland 3 Sparbuch 3.1 Verzinsung 3.2 Verfügung vom Sparbuch …   Deutsch Wikipedia

  • Sparbuch — Bankkonto; Sparkonto * * * Spar|buch [ ʃpa:ɐ̯bu:x], das; [e]s, Sparbücher [ ʃpa:ɐ̯by:çɐ]: kleineres Heft, das eine Sparkasse, eine Bank an jmdn., der sparen will, ausgibt und in dem sie die ein oder ausgezahlten Beträge quittiert: ein Sparbuch… …   Universal-Lexikon

  • Lebensversicherung — I. Charakterisierung:1. Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall). Ausnahmen: ⇡ Berufsunfähigkeitsversicherung, ⇡ Berufsunfähigkeits… …   Lexikon der Economics

  • Sparbuch — das von einer ⇡ Sparkasse (Sparkassenbuch) oder Bank dem Inhaber eines ⇡ Sparkontos ausgehändigte Buch, in dem alle Kontoveränderungen, (Einzahlungen, Abhebungen, Zinsgutschriften) einzutragen und zu quittieren sind. Es muss auf den Namen des… …   Lexikon der Economics

  • Versicherungsschein — Versicherungspolice; Urkunde über den Abschluss eines Versicherungsvertrags, zu dessen Ausstellung der Versicherer verpflichtet ist (§ 3 VVG). Der V. ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Versicherungsvertrags. Der V. ist… …   Lexikon der Economics

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